Die hier gemachten Angaben gelten nur fr Stoffe ohne Inhalationstoxizitt. Ansonsten gelten die Bedingungen der Special Provision (Sondervorschrift) A5.

Feststoffe der Verpackungsgruppe I mit einer Inhalationstoxizitt sind in Passagierflugzeugen verboten. Sie knnen mit Frachtflugzeugen transportiert werden, vorausgesetzt sie sind gem den Verpackungsvorschriften fr die Stoffe der Verpackungsgruppe I verpackt und die maximale Nettomenge pro Packstck berschreitet nicht 15 kg.